Die Aufgaben des Vorstandes sind im §10 der Satzung des Vereins folgendermaßen formuliert:
(1) Dem Vorstand obliegt
die Leitung des Vereins. Er hat die Geschäfte des Vereins zu
führen.
(2) Dem Vorstand obliegen insbesondere
folgende Aufgaben:
- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Aufstellen der Jahresrechnung und Erstattung des Geschäftsberichts
gegenüber der Mitgliederversammlung
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
(3) Die Einberufung zu Vorstandssitzungen erfolgt schriftlich
unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger
Bekanntgabe der Tagesordnung. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig,
wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Kommt
eine Mehrheit nicht zustande, so gibt die Stimme des Vorsitzenden
den Ausschlag.
(4) Für die Einberufung von Vorstandssitzungen
ist der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter zuständig.
(5) Beschlüsse des Vorstandes
können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich
gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.
Der aktuelle Vorstand